Elektronische Ersatzbescheinigung(eEB) anfordern – Ihr schneller Weg zurBehandlung im meinmedicum MVZ

Sie haben Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vergessen, sie ist beschädigt oder Sie
warten aktuell auf die Neuausstellung durch Ihre Krankenkasse? Um Sie im meinmedicum MVZ
ohne Verzögerungen behandeln und Rezepte oder Überweisungen ausstellen zu können,
benötigen wir einen gültigen Versicherungsnachweis. Die schnellste und unkomplizierteste
Lösung ist die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB).

Was ist die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)?

Die eEB ist der digitale Nachweis Ihres Krankenversicherungsschutzes. Im Gegensatz zum
alten Papier-Abrechnungsschein fordert die Praxis dieses Dokument heute direkt elektronisch
bei Ihrer Krankenkasse an oder Sie veranlassen die Übermittlung per App bzw. Telefon. Die
Krankenkasse übermittelt die Bescheinigung anschließend auf sicherem, digitalem Weg über
die Telematikinfrastruktur (KIM-Dienst) direkt in unser Praxis-System.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So übermitteln Sie uns Ihre eEB

Damit wir die Bescheinigung korrekt zuordnen können, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Krankenkasse kontaktieren: Öffnen Sie die Service-App Ihrer gesetzlichen
  2. eEB anfordern: Bitte Sie darum, eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) für das aktuelle Quartal auszustellen.
  3. Empfänger angeben: Nennen Sie der Krankenkasse den genauen Namen unserer Praxis: meinmedicum MVZ (Hessenring 119-121, 61348 Bad Homburg). KIM Adresse: [email protected]. Die Krankenkassen finden uns im sicheren Verzeichnisdienst (VZD).
  4. Direkter digitaler Versand: Die Krankenkasse sendet das Dokument direkt an unsere Praxis. Es ist kein Ausdruck und kein Mitbringen von Papierbelegen mehr erforderlich.

Wie funktioniert das mit dem QR Code?

Mit diesem CR Code ist die KIM-Adresse des meinmedicum MVZ verknüpft, sie können den Code mit ihrem Handy scannen. Die Versichertendaten werden dann automatisch und innerhalb von wenigen Minuten von der Krankenkasse über KIM an die Praxis geschickt.

Wichtige Hinweise für Ihren Praxisbesuch

Gültigkeit: Eine Ersatzbescheinigung gilt immer nur für das laufende Kalendervierteljahr (Quartal).

  • Rezeptierung (eRezept): Sobald die eEB digital bei uns eingegangen und eingepflegt ist, können wir für Sie auch regulär eRezepte und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) ausstellen.
  • Zeitfaktor: Der digitale Versand durch die Krankenkasse dauert meist nur wenige Minuten. Dennoch empfiehlt es sich, die eEB bereits kurz vor Ihrem Termin oder direkt bei der Anmeldung anzufordern, um Wartezeiten zu vermeiden.

Häufige Fragen (FAQ) zur eEB

Kann ich die Bescheinigung auch per E-Mail an die Praxis schicken?
Aus Datenschutzgründen und zur rechtskonformen Abrechnung ist der direkte, verschlüsselte Weg von der Krankenkasse in unser System über die Telematikinfrastruktur der sicherste und bevorzugte Weg. Sollte Ihre Krankenkasse Ihnen die Bescheinigung vorab als PDF zusenden, können Sie uns diese im Ausnahmefall zukommen lassen, der direkte eEB-Abruf ist jedoch der Standard.
Was passiert, wenn bis zum Quartalsende kein Nachweis vorliegt?
Liegt uns bis zum Ende des Quartals weder eine gültige Gesundheitskarte noch eine Ersatzbescheinigung vor, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Behandlung als Privatleistung abzurechnen.

 

Rechtlicher Hinweis: Die Bereitstellung dieser Informationen dient der Erleichterung organisatorischer Abläufe im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gemäß den Vorgaben des SGB V und den Bundesmantelverträgen. Es handelt sich hierbei um rein administrative Hinweise zur Erfüllung der Nachweispflicht des Versichertenstatus, nicht um medizinische Beratung oder Werbung im Sinne des HWG.